Kosten
 
     
     
  Die Abrechnung für öffentlich bestellte Vermessungsaufgaben erfolgt nach der Vergütungsordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Land Berlin. Nicht öffentliche Vermessungsaufgaben werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgerechnet.

Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung.

 

 
       
       
     
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