Kosten
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Die Abrechnung
für öffentlich bestellte Vermessungsaufgaben erfolgt nach der
Vergütungsordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
im Land Berlin. Nicht öffentliche Vermessungsaufgaben werden nach der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgerechnet.
Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung.
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